Die 3PMSF Kennzeichnung ist für alle ab dem 01. Januar 2018 produzierten Winterreifen Pflicht. Für die davor produzierten Reifen kann keine Gewähr übernommen werden auf ein vorhandenes 3PMSF Symbol. Bis zum 31. Dezember 2017 produzierte und nur mit dem M+S-Symbol gekennzeichnete Winterreifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024.
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